Unterschied zwischen Mängelgewährleistung und Beschaffenheitsgarantie

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay.

 

Die gesetzliche Sachmängelhaftung eines Lieferanten unterscheidet sich deutlich von der Garantie, die er Ihnen für eine bestimmte Beschaffenheit (früher: zugesicherte Eigenschaft) und/oder Haltbarkeit gibt.

 

 

 

 

 

1. Sachmängel sind Fehler, die bei Gefahrübergang vorliegen.

 Die verschiedenen Sachmängel sind in § 434 BGB „Sachmangel“ genau beschrieben. Liegt danach ein Sachmangel vor, löst dies die bekannten, gesetzlich definierten Konsequenzen (z. B. die Nacherfüllung) aus. Diese sind im § 437 BGB „Rechte des Käufers bei Mängeln“ geregelt.

 

 

2. Eine Beschaffenheitsgarantie wird Ihnen vom Lieferanten freiwillig gegeben.

 Im neuen BGB-Paragrafen 443 „Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie“ heißt es:

 

„(1) 1Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.

 

(2) 1Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.“

 

Wichtig: Durch den § 443 wird keine Mindestgarantie festgelegt.

 

Den Inhalt einer Beschaffenheitsgarantie müssen Sie individualvertraglich aushandeln (Privatautonomie) und aufschreiben. Die Beweislast liegt beim Einkauf. Sie müssten im Streitfall beweisen, ob und wofür der Lieferant Ihnen eine Garantie gegeben hat.

 

Für eine Beschaffenheitsgarantie haftet der Lieferant grundsätzlich verschuldensunabhängig in unbegrenzter Höhe. Deshalb bestehen viele Lieferanten auf Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

 

Autor: Jens Holtmann, Einkäufer-Verlag